25.07.2024

Häufung von Insekteneinsätzen

Derzeit werden wir wieder vermehrt zu Insekteneinsätzen alarmiert.

Grundsätzlich darf die Feuerwehr nur handeln, wenn Gefahr in Verzug ist. Etwa wenn ein Bewohner allergisch auf Stiche reagiert oder anderweitig Gefahr für die Gesundheit besteht. Ebenfalls ist zu beachten, das z.B. Hornissen unter Naturschutz stehen und nur umgesiedelt werden dürfen.