25.07.2024
Häufung von Insekteneinsätzen
Grundsätzlich darf die Feuerwehr nur handeln, wenn Gefahr in Verzug ist. Etwa wenn ein Bewohner allergisch auf Stiche reagiert oder anderweitig Gefahr für die Gesundheit besteht. Ebenfalls ist zu beachten, das z.B. Hornissen unter Naturschutz stehen und nur umgesiedelt werden dürfen.